Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 174/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12923
VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 174/10 (https://dejure.org/2013,12923)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31.05.2013 - VerfGH 174/10 (https://dejure.org/2013,12923)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31. Mai 2013 - VerfGH 174/10 (https://dejure.org/2013,12923)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,12923) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Abs 2 S 2 Nr 2a BDSG, § 4 Abs 2 S 2 Nr 2b BDSG
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Übermittlung eines kriminalprognostischen Gutachtens von der Strafvollstreckungskammer an Justizvollzugsanstalt - Keine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art 33 Verf BE)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 293
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 174/10
    Das Gebot der Normenklarheit schließt die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht aus (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 118, 168 ).

    Durch Auslegung nach den Regeln der juristischen Methodik müssen sich die betreffenden Normen allerdings hinreichend konkretisieren lassen, so dass die Vorhersehbarkeit und Justitiabilität des Handelns der ermächtigten staatlichen Stellen gewährleistet sind (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 110, 33 ; 118, 168 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 10.02.2009 - VerfGH 132/08

    Akteneinsicht Dritter in strafprozessuale Ermittlungsakten

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 174/10
    1 und Art. 2 Abs. 1 GG - Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe von auf die eigene Person bezogenen individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl. Beschluss vom 10. Februar 2009 - VerfGH 132/08, 132 A/08 - Rn. 14 m. w. N.; st. Rspr.).

    Das Grundrecht kann gemäß Art. 33 Satz 2 und 3 VvB durch Gesetz im überwiegenden Allgemeininteresse und unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit beschränkt werden (vgl. Beschluss vom 10. Februar 2009 - VerfGH 132/08, 132 A/08 - Rn. 14 m. w. N.).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 174/10
    Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10 - juris Rn. 98 ff.).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 174/10
    Aus der gesetzlichen Grundlage müssen sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben, damit diese dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht (vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2005 - VerfGH 113/05 - NJW 2006, 1416 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 120, 378 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 174/10
    Durch Auslegung nach den Regeln der juristischen Methodik müssen sich die betreffenden Normen allerdings hinreichend konkretisieren lassen, so dass die Vorhersehbarkeit und Justitiabilität des Handelns der ermächtigten staatlichen Stellen gewährleistet sind (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 110, 33 ; 118, 168 m. w. N.).
  • BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 1857/10

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Vollstreckung restlicher

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 174/10
    Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09, 2 BvR 1857/10 - juris Rn. 98 ff.).
  • VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 113/05

    Keine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 174/10
    Aus der gesetzlichen Grundlage müssen sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben, damit diese dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht (vgl. Beschluss vom 13. Dezember 2005 - VerfGH 113/05 - NJW 2006, 1416 m. w. N.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 120, 378 ).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 127/10

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung; Nachholung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 174/10
    Er überprüft gerichtliche Entscheidungen vielmehr nur auf Auslegungs- und Anwendungsfehler, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite des als verletzt bezeichneten Grundrechts beruhen (Beschluss vom 14. November 2012 - VerfGH 127/10 - Rn. 13; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09

    Wegen unzureichender Substantiierung und aus Gründen materieller Subsidiarität

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 174/10
    a) Unzulässig ist die Verfassungsbeschwerde gegen den angegriffenen Bescheid der Justizvollzugsanstalt sowie den Beschluss des Landgerichts Berlin, weil insoweit nur im Rechtsbehelfsverfahren korrigierbare Verletzungen von Grundrechten gerügt werden (vgl. Beschlüsse vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 12, und 20. Juni 2012 - VerfGH 49/10, 49 A/10, 114/10 - Rn. 15 m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 49/10

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 15 Abs. 1 VvB);

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2013 - VerfGH 174/10
    a) Unzulässig ist die Verfassungsbeschwerde gegen den angegriffenen Bescheid der Justizvollzugsanstalt sowie den Beschluss des Landgerichts Berlin, weil insoweit nur im Rechtsbehelfsverfahren korrigierbare Verletzungen von Grundrechten gerügt werden (vgl. Beschlüsse vom 15. April 2011 - VerfGH 134/09 - wie alle nachfolgend zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 12, und 20. Juni 2012 - VerfGH 49/10, 49 A/10, 114/10 - Rn. 15 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht